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Intel im Abmahn-Wahn :uvogel:
#16
-Totenmond+12. Oct. 2004, 22:25 QUOTE (Totenmond @ 12. Oct. 2004, 22:25 ) schrieb:man sollte sich so eine bohrinsel suchen wie dieser typ im aermelkanal und n staat aufmachen... oder wo war das noch gleich?
in nem schlechten film? Nanu Uglyl
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#17
Zitat:TweakPC Intern: Der Abmahn-Wahnsinn geht noch weiter!
Donnerstag, 28. Okt. 2004 01:34 -[rj]

Abmahnungen aufgrund des Anbietens illegaler Downloads sind derzeit noch in aller Munde, da wird auch schon die naechste Runde der "Abmahnerei" eingelaeutet. Diesmal hat es uns erwischt. Kuerzlich erreichte uns ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, das von der Thematik her deutlich mehr in sich hat, koennte es doch das Aus fuer Informationsseiten und vor allem das Aus fuer den technischen Sektor im Internet bedeuten!

Hinweis: Wir werden hier keine Namen nennen, da es uns hier weder darum geht, die Anwaelte anzugreifen noch deren Mandantin auf irgendeine Weise zu diffamieren. Letzten Endes nimmt die Mandantin nur ihr (angenommenes) Recht wahr und laesst sich durch die Anwaelte vertreten. Auch wir mussten einen Anwalt hinzuziehen, um unsere Rechte zu verteidigen.

Uns geht es hier darum, den Sinn und Unsinn von Abmahnungen und speziell unseren Fall grundsaetzlich in Frage zu stellen bzw. aufzuzeigen, welche Gefahr sich hinter "unserem Fall" verbirgt.

Interne Angelegenheiten wuerden wir im Normalfall auch intern behandeln. Wir sind aber ueberzeugt, dass hier das oeffentliche Interesse und natuerlich das der Kollegen der verschiedenen Online- und Printmagazine sehr gross sein duerfte und somit im Vordergrund stehen muss.

Die Ursache fuer die Abmahnung ist eine News ueber ein neues Produkt!

Kurz vor der CeBIT 2004 haben wir aufgrund einer Pressemitteilung eines taiwanesischen Herstellers eine News ueber ein neuartiges Produkt veroeffentlicht, welches in Deutschland wohl nicht einmal zu erwerben war bzw. ist. Wie ueblich haben wir in dieser News zur Information unserer Leser den Hersteller genannt und angestrebte Preise in USD angegeben.

Nun, immerhin ein halbes Jahr spaeter, wurden wir von Patentanwaelten angeschrieben, die uns mitteilten, dass deren Mandantin in Deutschland einen Gebrauchsmusterschutz auf eben solche Geraete hat, wie wir eines in der News vorgestellt haben. Unser vorgestelltes taiwanesisches Produkt scheint nun aber nicht vom Gebrauchsmusterinhaber in Deutschland lizenziert zu sein, weshalb es in Deutschland nicht "angeboten/verkauft" werden darf.

Man wirft uns nun vor, dass die News ueber das Geraet ein "Anbieten" als eine der Benutzungshandlungen darstellt, die nach § 11(1) Gebrauchsmustergesetz allein mit Zustimmung des Gebrauchsmusterinhabers erfolgen darf.

In einem ersten Schreiben haben wir den Anwaelten mitgeteilt, dass wir uns in diesem Fall auf das Recht auf freie Berichterstattung (Pressefreiheit) berufen und eindeutig klar gestellt, das wir keine Gegenstaende irgendwelcher Art verkaufen, anbieten, einfuehren, geschweige denn ein Interesse daran haetten, sondern lediglich Berichterstattung ueber neue Produkte ausueben. Wir sind auch nicht im Besitz des Produktes, da es sich in dem Fall lediglich um eine Ankuendigung dieses neuen Produktes handelte.

Dies wird von der Gegenseite jedoch nicht anerkannt und als nicht ausreichend angesehen. Dabei geht man sogar so weit, dass man unsere Berichterstattung als eine "Werbung von dritter Seite fuer schutzrechtsverletzende Gegenstaende" und somit als "Marktstoerung bzw. -behinderung" ansieht.

Man erwartet nun von uns eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung.

Eine Suche nach Grundsatzurteilen bzw. Urteilen in aehnlich gelagerten Faellen verlief bisher erfolglos. Augenscheinlich ist bis jetzt niemand auf die Idee gekommen, Internetseiten aufgrund redaktioneller Beitraege abzumahnen.

Blick in die Zukunft: Das Aus fuer Informationsseiten im Internet, Print und TV?

Spinnen wir die Gedanken rund um diese Abmahnung doch ein wenig weiter und nehmen an, dass die Gegenseite – wenn das auch noch so absurd fuer den normalen Menschenverstand waere – sich hier vor Gericht durchsetzen koennte.

Wir koennten TweakPC aufgeben! Denn wir muessten vor der Veroeffentlichung einer (Produkt-)News ueberpruefen, ob es zu dem Produkt eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung gibt und ob das von uns vorgestellte Produkt evtl. gegen dieses Patent bzw. Gebrauchsmuster verstoesst. Andernfalls wuerden wir jedes Mal eine Abmahnung riskieren.

Dazu gibt es die so genannte Patentrecherche, und so was erledigen in der Regel Patentanwaelte. Was es bedeuten wuerde, fuer jede einzelne News einen Patentanwalt zu beauftragen, kann sich wohl jeder ausmalen. Nicht nur, dass das finanziell schlicht und einfach nicht zu bezahlen waere (zumindest nicht fuer uns und sicher auch nicht fuer viele andere), die News wuerde dann auch erst Tage bzw. Wochen spaeter veroeffentlicht werden koennen. Ob man den Begriff "News" dann in "Olds" umbenennen sollte? Unsere Redaktion zumindest muesste vermutlich aus einem Redakteur und 20 Patentanwaelten bestehen.

Andere redaktionelle Beitraege, wie Testberichte, waeren auch nicht mehr unproblematisch, denn auch diese koennte man als Angebote oder sogar Werbung auslegen, schliesslich sprechen wir gelegentlich sogar Empfehlungen in Form von Awards fuer ein Produkt aus. Auch in den Testberichten wird ein Produkt vorgestellt und es muesste vorher geklaert werden, ob das Produkt irgendwelche Marken-, Gebrauchsmuster- oder Patentrechte verletzt.

Live-Berichterstattungen von Messen gaebe es dann ganz einfach gar nicht mehr. Denn waehrend bei Testberichten und News der Aufwand alles Sinnvolle uebersteigt, ist es bei Live-Berichten voellig unmoeglich, patentrechtliche Fragen im Vorfeld zu klaeren. Was die Messeleitung der CeBIT wohl davon halten wuerde, wenn ueber die Messe im TV nicht mehr berichtet wird und ueber die Neuheiten der Messe in anderen Medien erst Wochen spaeter etwas zu lesen ist? Und vor allem: Was wuerden die Hersteller selbst davon halten, wenn sich einfach niemand von der Presse mehr fuer Ihre neuen Produkte interessieren wuerde? Einfach weil sich die Presse das Risiko nicht leisten kann?

Auch die Printmagazine werden den Verlauf unseres Falls sicher mit wachen Augen verfolgen, schliesslich tun sie dasselbe wie wir und haetten die gleichen Probleme, sollte die Rechtslage wirklich so absurd sein. Hinzu kaeme noch der Redaktionsschluss, bei dem feststehen muss, welche Artikel nun gedruckt werden. So manch ein Heft kaeme dann vielleicht nur halb so dick (oder gar nicht?) auf den Markt, weil die Patentrecherche erst nach Redaktionsschluss abgeschlossen und der Rechteinhaber noch nicht kontaktiert werden konnte.

Von da aus waere es auch nur noch ein kleiner Schritt zu folgender Situation: Wenn ein Bericht oder eine News ein "Angebot" darstellt und aufgrund von Patentrechten ein solches nicht ohne Zustimmung des Patentinhabers erfolgen darf, was hindert den Patentinhaber noch daran einen "unliebsamen, vielleicht negativ ausgefallenen Bericht" ueber sein eigenes Patentrechtlich geschuetztes Produkt zu unterbinden?

Wie geht es weiter?

Nun, wir wissen es auch nicht. Wir haben uns auf jeden Fall dazu entschlossen, die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung nicht abzugeben, da wir meinen, dazu nicht verpflichtet zu sein.

Denn dies wuerde fuer uns bedeuten, nicht mehr ohne Risiken ueber gleichartige Produkte berichten zu koennten, da wir evtl. gegen die Unterlassungs- und Verpflichtungserklaerung verstossen wuerden.

Wir werden Sie auf jeden Fall ueber die Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Ihre TweakPC Redaktion

Shake
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#18
Also eigentlich koennen sie da nichts machen, denn fuer allgemeingebraeuchliche Begriffe (da zaehl ich jetzt inside einfach mal dazu) kann man sich keine Rechte Sichern lassen. Dies geht nur in Verbindung mit einem bestimmten Logo/Schriftzug.

Ansonsten wuerd ich mir auch ein paar Woerter sichern. Wie waers denn mit "und" oder "Genitalherpes" oder am besten einfach "www" Laola
[Bild: qom2012_web_headerklein.jpg]
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#19
das was lordi da gepostet hat, find ich eigentlich noch viel bedenklicher als die urspruengliche intel-geschichte. armes deutschland... Shake
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#20
Zitat: USA: Klage gegen zwoelf grosse Publisher erhoben

In den Vereinigten Staaten wurde nun eine Klage gegen grosse Publisher erhoben, darunter EA oder auch Take 2. Dies meldete GameDAILY BIZ. Die Publisher wurden von einer Anwaltskanzlei namens McKool Smith verklagt.

Grund dafuer soll eine Verletzung des Patentrechts sein, welches unter dem Namen 'Method and Apparatus for Spherical Planning' bekannt ist. Dabei handelt es sich um die Darstellung von 3D-Bildern spezifischer Art auf Monitoren.

Andere betroffene Publisher sind: Interactive, Ubisoft, Activison Atari, THQ, Vivendi Universal Games, Sega, Square Enix, Tecmo, LucasArts und Namco Hometek.



das kotzt mich so an, dass jetzt jede kleine bekackte anwaltzkanzlei versucht daraus profit zuschlagen! Shake - aber ich hoffe mal die grossen publisher wehren sich - auch wenn ich mit den game-preisen nicht einverstanden bin, aber sowas sollte man sich auch nicht gefallen lassen - dieser ganze software-patentscheiss :shot:
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