13.08.2009, 19:09
willkommen in meiner wahl heimat
Aktuelle Nachrichten
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13.08.2009, 20:16
Äh...echt jetzt?
Gibts schon eine offizielle Begründung?
13.08.2009, 20:21
also wenn das wahr ist, dann ist das sehr sehr traurig
13.08.2009, 20:45
13.08.2009, 20:49
ich glaub der CDU kein wort, die haben angst das die NPD an ihrem rechten spektrum fischt.
14.08.2009, 07:33
Dito. Unglaublich sowas!
14.08.2009, 11:21
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,151...82,00.html
Polizei fordert "Cyber Cops". Wenn die was sinnvolles Kontrollieren gerne, ich glaub's aber irgendwie nicht
14.08.2009, 11:30
Zitat:Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Verwendung von Nazi-Parolen gefällt: Deutsche Begriffe wie "Blut und Ehre" bleiben strafbar, ihre englische Übersetzung jedoch nicht. Die Richter sind sich der Problematik bewusst - Rechtsextreme könnten dies als "Spielwiese" nutzen.
14.08.2009, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.08.2009, 12:05 von myhomeismycastle.)
ja. der typ (thüringer :/ ) dem die klage galt, (er hatte mehrere hundert blood&honor t-shirts im auto, wohl zur auslieferung/verkauf) wird aber wohl dennoch bestraft, da die organisation blood&honor in deutschland verboten ist. und werbung für eine verbotene organisation machen ist eben auch straftbar.
sosnt seh ich das nicht so eng. die deutschen nazi sprüche verlieren durchaus ihren symbolgehalt wenn man sie übersetzt, da leuchtet mir der entscheid der richter voll ein. each his own? work is freeing? na ja.. fetzt nicht so. also ist das imo ein guter entscheid
14.08.2009, 13:14
Find ich auch, die finden (leider) eh immer Hintertüren, siehe "88" oder ähnliches Zeugs.
15.08.2009, 20:32
(14.08.2009, 12:04)myhomeismycastle schrieb: each his own? work is freeing? na ja.. fetzt nicht so. also ist das imo ein guter entscheidIch habe schon einige Male in wahrlich unpolitischen Foren (RPG oder Tabletop Nerd-Treffs) den Spruch "To each his own" gelesen und erst jetzt fällt mir auf welche Verbindung da geknüpft werden könnte, wenn das BGH-Urteil anders ausgefallen wäre. Von daher, Danke ans BGH für die mMn gute Entscheidung.
"In Deutschland gilt derjenige als viel gef
18.08.2009, 18:23
Mal was relativ kleines, aber dafür feines: Abofallen-Betreiber werden verurteilt
Zitat:Erstmalig hat ein deutsches Gericht Abofallen-Betreiber strafrechtlich belangt. Am heutigen Montag Nachmittag verurteilte das Landgericht Göttingen eine Gruppe von Abzockern wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Viele der Kommentare rufen nach härteren bzw. höheren Strafen, ich bin da anderer Meinung bzw. gebe zu, nicht den juristischen Durchblick zu haben, alle Folgen einer Vorstrafe für angehende Juristen abschätzen zu können. Ich könnte mir vorstellen dass die in juristischen Berufen so schnell keinen Fuß auf den Boden bekommen. Natürlich wünsche ich mir für solche Typen die Wiedereinführung der Prügelstrafe (jeder Abo-Geschädigte darf mal), aber das ist meine emotionale Reaktion. Aber abgesehen von der evtl. zu führenden Diskussion über Strafmaß etc. bin ich sehr froh über die Tatsache, dass überhaupt gegen diese Verbrecher vorgegangen wird! Also eine gute Nachricht!
"In Deutschland gilt derjenige als viel gef
19.08.2009, 10:12
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